Haupt-Navigation
|
Autor: Albert Eugster Datum: 10.09.2009
Ausführlicher Bericht als pdf
GVO-Anteile und Allergene in Reis und Reisprodukten
Untersuchte Proben: 42 Beanstandete Proben: 5 (12 %) Beanstandungsgründe: Unbewilligte GVO (2), Kennzeichnung (3)
Im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist aktuell in der Schweiz und der Europäischen Union GVO-Reis generell nicht zugelassen. Bei der Lebensmittelverarbeitung kann es zu einer unbeabsichtigten Vermischung mit anderen Lebensmitteln kommen. Wenn es sich dabei um allergene Bestandteile (z.B. Erdnüsse, Soja, Milch) handelt, müssen die Konsumentinnen und Konsumenten durch entsprechend Angaben gewarnt werden. Die Hauptziele dieser Untersuchungen bildete die Untersuchung diverser Reisprodukte auf unerlaubte GVO und die Überprüfung der Allergenkennzeichnung. In verschiedenen Lebensmittelbetrieben wurden insgesamt 42 Reis und Reisprodukte, mehrheitlich aus asiatischen Ländern (u.a. Thailand, China), erhoben. Die Untersuchungen erfolgten mittels verschiedenen genanalytischen Methoden auf der Basis der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Bei je 1 Probe Reisnudeln aus China und Thailand wurden Anteile des weltweit unbewilligten, chinesischen Bt63-Reis nachgewiesen. Beide Proben wurde beanstandet und aus dem Verkauf zurückgezogen. Zusätzlich erfolgte jeweils eine Meldung an das europäische Lebensmittel-Alarmsystems RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). Nach unserem Wissen war Bt63-Reis bisher nur in Reisprodukten aus China, aber noch nie in entsprechenden Waren aus Thailand nachgewiesen worden. Beim thailändischen Produkt sorgte der Bt63-Nachweis vor allem im Herkunftsland selbst für grosses Aufsehen und einigen Wirbel, denn in Thailand sind der Import und der Anbau von GVO-Pflanzen ganz allgemein strikt verboten, zudem darf kein chinesischer Reis importiert werden. Erfreulicherweise waren in keiner der bezüglich der Allergene Haselnuss, Erdnuss, Mandel, Soja, Sesam, Sellerie, Milch (Rind) und Ei (Huhn) geprüften Proben entsprechende Anteile nachweisbar. Hinsichtlich der allgemeinen Deklarationsanforderungen waren 3 Proben wegen Mängeln bezüglich Kennzeichnung der Herkunft oder Haltbarkeit resp. wegen fehlenden Angaben in einer Amtsprache zu beanstanden. In der EU tauchen seit einiger Zeit regelmässig Reisprodukte mit ungewilligtem Bt63-Reis aus China auf und gemäss unseren Resultaten können auch Waren aus anderen Ländern, z.B. Thailand, betroffen sein. Im Rahmen des Gesundheits- und Täuschungsschutzes werden wir auch in Zukunft vergleichbare Untersuchungen durchführen, um die Vermarktung nicht bewilligter GVO-Lebensmittel unter Einbezug des europäischen Lebensmittel-Alarmsystems RASFF wirksam zu unterbinden und dadurch die Konsumentinnen und Konsumentinnen notabene europaweit vor dem Verzehr solcher Produkte zu schützen.
|