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Autor: Dr. Claudius Gemperle Datum: 10.02.2010
Ausführlicher Bericht als pdf
Goji-Beeren-Produkte: teilweise bestrahlt und geschwefelt
In vielen Apotheken, Drogerien und Reformläden werden im Moment Goji-Beeren und Goji-Beeren-Produkte wegen ihren angeblich "natürlichen, positiven" Inhaltsstoffen angeboten. In einer Kampagne erhoben wir insgesamt 8 x getrocknete Goji-Beeren, 1 x Goji-Beerensaft, 1 x Goji-Beerenpastillen und 1 x Früchtetee mit Goji-Beeren. Die Untersuchungen ergaben folgendes Bild: 2 Produkte getrocknete Goji-Beeren erwiesen sich eindeutig als bestrahlt. Das Inverkehrbringen der Produkte wurde verboten. Die Untersuchungen an den Goji-Beerenpastillen zeigten, dass zur Herstellung der Pastillen eine bestrahlte Zutat oder eine Zutat mit bestrahlten Teilen eingesetzt worden war. Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit dürften bestrahlte Goji-Beeren verwendet worden sein. Bei keiner der 8 Goji-Beeren-Proben war auf der Verpackung ein Hinweis auf eine Schwefelung vorhanden. 5 Proben mussten aber wegen des Fehlens dieses Hinweises beanstandet werden. Bei einer Probe lag der gemessene Wert sogar über dem Höchstwert der Zusatzstoffverordnung. Ein weiteres Produkt wurde wegen unerlaubten Heilanpreisungen beanstandet.
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