Abteilung für Umwelt (AfU)

Informationen zur Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über den Bau, das Bewilligungsverfahren, die Meldepflicht, die Kontrollpflicht und die Massnahmen bei der Ausserbetriebsetzung von:

Gebindelager

Kleintank-Anlagen

Mittelgrossen Tankanlagen

Die Informationen beschränken sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Grundwasserschutzzone S3, im Gewässerschutzbereich A oder in den übrigen Bereichen (üB) liegen und in denen Heizöl oder Dieselöl in Gebinden oder Tanks gelagert wird, die nicht grösser als 250 m³ sind.

Angaben und Definitionen über die Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche finden Sie in den Art. 29 und 31 sowie im Anhang 4 der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998.


Informationen über andere Anlagen wie:

  • nicht überdachte Anlagen
  • Anlagen, in denen andere Flüssigkeiten als Heizöl oder Dieselöl gelagert werden
  • Anlagen, deren Standort in einer Grundwasserschutzzone oder in einem Gewässerschutzareal liegt
  • Tankanlagen mit mehr als 250'000 l (250 m³) Volumen

erhalten Sie beim

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Tankanlagen
Telefon : 062  835 34 40

Allgemeine Informationen und weitere Informationsquellen



Allgemeines

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