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Informationen zur Lagerung von wassergefährdenden FlüssigkeitenAuf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über den Bau, das Bewilligungsverfahren, die Meldepflicht, die Kontrollpflicht und die Massnahmen bei der Ausserbetriebsetzung von: Die Informationen beschränken sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Grundwasserschutzzone S3, im Gewässerschutzbereich A oder in den übrigen Bereichen (üB) liegen und in denen Heizöl oder Dieselöl in Gebinden oder Tanks gelagert wird, die nicht grösser als 250 m³ sind.
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