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Um Menschen, Tiere und Umwelt vor Beeinträchtigungen durch umweltgefährdende Stoffe zu bewahren ist der Schadendienst für die Einleitung der notwendigen Sofortmassnahmen, die Ereignisbewältigung und die Sanierung verantwortlich. Die allgemeine Leitung, Koordination und Aufsicht liegt bei der Abteilung für Umwelt. |