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Einbauten ins GrundwasserNeben den Gefahren an Bauten selbst, wie Auftrieb oder Wassereinbruch, gefährden Einbauten unter den Grundwasserspiegel das Grundwasser:
Die Vorschriften für das Bauen im Grundwasser sind je nach Standort verschieden. So gelten in Gewässerschutzbereichen und Grundwasserschutzzonen unterschiedliche Auflagen. Im Gewässerschutzbereich Au sind Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel nicht gestattet. In Grundwasserschutzzonen gelten strengere Vorschriften. In der Grundwasserschutzzone S3 darf nicht unter den höchsten Grundwasserspiegel gebaut werden. Liegt ein Bauvorhaben im Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels, ist unter Umständen eine Bauwasserhaltung erforderlich. « zurück
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