Abteilung für Umwelt (AfU)

Einbauten ins Grundwasser

Neben den Gefahren an Bauten selbst, wie Auftrieb oder Wassereinbruch, gefährden Einbauten unter den Grundwasserspiegel das Grundwasser:

  • der Durchflussquerschnitt wird verringert
  • Speichervolumen geht verloren
  • es besteht eine erhöhte Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers.

Die Vorschriften für das Bauen im Grundwasser sind je nach Standort verschieden. So gelten in Gewässerschutzbereichen und Grundwasserschutzzonen unterschiedliche Auflagen.

Im Gewässerschutzbereich Au sind Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel nicht gestattet.

In Grundwasserschutzzonen gelten strengere Vorschriften. In der Grundwasserschutzzone S3 darf nicht unter den höchsten Grundwasserspiegel gebaut werden.

Liegt ein Bauvorhaben im Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels, ist unter Umständen eine Bauwasserhaltung erforderlich.



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Einbau Dolenschacht

Der mittlere Grundwasserspiegel sowie die Schutzbereiche und Schutzzonen können den Grundwasser- und Gewässerschutzkarten
entnommen werden. Weitere Angaben zum Grundwasserspiegel finden Sie im hydrologischen Jahrbuch.



Allgemeines

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