Abteilung für Umwelt (AfU)

Bauwasserhaltung

Liegt ein Bauvorhaben im Schwankungsbereich des Grundwassers, ist es meist erforderlich, den Grundwasserspiegel vorübergehend abzusenken.

Solche Bauwasserhaltungen bedürfen einer Bewilligung der Abteilung für Umwelt. Gestützt auf das Wassernutzungsgesetz (WnG) vom 11. März 2008 stellt die AfU eine zeitlich beschränkte Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus. Gesuche für eine Bauwasserhaltung sind mit dem Gesuchsformular einzureichen. Haltungen von anderem Sauberwasser, wie Niederschlagswasser, benötigen keine Bewilligung der AfU.

Bei einer möglichen Beeinträchtigung von bestehenden Grundwassernutzungen kann zusätzlich eine Grundwasserüberwachung erforderlich sein.

Die Gebühren für vorübergehende Grundwassernutzung berechnen sich aus der Pumpenleistung und der Dauer der Bauwasserhaltung (Berechnungsbeispiel siehe Gesuchsformular).

Bei einer Bauwasserhaltung sind mindestens die Bedingungen und Auflagen zum Schutz der Umwelt einzuhalten.



afu_gesuchsformular_bauwasserhaltung.doc (186.5 KB) afu_gesuchsformular_bauwasserhaltung.pdf (25.19 KB) Gesuchsformular

afu_bedingungen_und_auflagen_bauwasserhaltung.pdf (26.43 KB) Bedingungen und Auflagen

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Grundwasserspiegelsenkung durch Abpumpen

Allgemeines

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