Abteilung für Umwelt (AfU)

Was ist bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien zu beachten?

Bei der Sanierung von Bauobjekten (Stahlbauten im Freien oder Oberflächenbehandlung von Fassaden) können erhebliche Mengen von gesundheitsschädlichen Metallen wie Blei, Zink und Chrom, aber auch umweltgefährdende organische Verbindungen wie PCB oder krebserzeugende PAK in die Umwelt gelangen.


Meldepflicht
Bei der Sanierung von Objekten, mit einer zu behandelnden Gesamtoberfläche über 50 m2, sind der kantonalen Fachstelle die erforderlichen Angaben einzureichen.


afu_korrosionsschutz_meldeformular_ch.doc (83.5 KB) afu_korrosionsschutz_meldeformular_ch.pdf (22.27 KB) Meldeformular

Vollzugshilfen
Der Bund und der Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute) haben verschiedene Vollzugshilfen erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen:


afu_korrosionsschutz_mitteilung_lrv_12.pdf (87.64 KB) Mitteilung zur LRV Nr. 12

afu_korrosionsschutz_cerclair_14.pdf (23 KB) Mitteilung Cercl'Air Nr. 14

afu_korrosionsschutz_strahlschutt.pdf (963.98 KB) Entsorgung von Strahlschutt

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Korrosionsschutzarbeiten auf Baustelle

Allgemeines

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