Seite suchenSprunglinks und AccesskeysHaupt-Navigation |
Lenkungsabgabe auf flüchtige organische VerbindungenAuf flüchtige organische Verbindungen (VOC) wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Die Verwendung von Lösungsmitteln in der Technik, Lösungsmitteln in Farben und Lacken, in Reinigungsmitteln, in Körperpflegeprodukten, aber auch als Treibmittel in Spraydosen werden mit Fr. 3.- pro Kilogramm verteuert. Die Verbraucher von VOC und VOC-haltigen Produkten sollen damit animiert werden, ihr Konsum- und Weiterverarbeitungsverhalten zu ändern. Damit können belastende Produktionsprozesse vermindert, und umweltfreundlichere Verfahren gefördert werden. Der Ertrag der VOC-Abgabe wird gleichmässig an die Bevölkerung über die Krankenkassen rückverteilt. Erfahren Sie mehr über die Lenkungsabgabe auf der Internetseite des BAFU. Seit dem Jahr 2000 ist das Verfahren zur Abgabe und Rückerstattung mit den Vorschriften der VOC-Verordnung geregelt und erprobt. Wer eine Abgabebefreiung beansprucht, muss eine VOC-Buchhaltung führen und eine plausible VOC-Bilanz erstellen. Die Kantone nehmen für die Bundesbehörden (Oberzolldirektion) die VOC-Bilanz für die Abgabebefreiung bei geringen Mengen und für die Abgabebefreiung bei Massnahmen zur Verminderung der Emissionen entgegen. Weitere Unterlagen dazu finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung: Bewilligungen, Merkblätter, Formulare der Eidgenössischen Zollverwaltung |