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Gesetzliche Grundlagen
Im Gewässerschutzgesetz (GschG) wird festgehalten, dass bei Kreisläufen mit wassergefährdenden Kältemitteln oder Wärmeträgerflüssigkeiten, die dem Wasser oder Boden Wärme entziehen oder abgeben, Massnahmen getroffen werden, die Flüssigkeitsverluste verhindern oder sichtbar machen. Zum Schutze des Grundwassers, das als Trinkwasser genutzt wird, gelten Beschränkungen in allen Gewässerschutzbereichen. « zurück |