Möchten Sie die Erdwärme zu Heiz- oder Kühlzwecken nutzen?
Erdwärmenutzung mit Erdwärmesonden
Damit Sie Erdwärme mit Erdwärmesonden nutzen dürfen, benötigen Sie eine Bewilligung. Das komplett ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular für Erdwärmesonden muss folgende Unterlagen im Doppel umfassen und der Gemeindebehörde eingereicht werden:
- Situationsplan 1:500 oder 1:1000 mit vermasstem Bohrstandort auf der Parzelle
- Hydrogeologischer Bericht falls notwendig (Publikumskarte Erdwärme)
- Falls verlangt, ist das begleitende Geologiefachbüro auf dem Gesuch verbindlich anzugeben
- Pro Gebäude mit Wärmepumpenanlage ist ein eigenes Gesuch einzureichen (die Zuordnung der Erdsonden muss klar ersichtlich sein)
Erdwärmenutzung mit Grundwasser
Für eine Erdwärmenutzung mit Grundwasser ist eine vorgängige Sondierbohrung und ein Pumpversuch notwendig. Der Pumpversuch ist von einem Geologen in einem hydrogeologischen Bericht zu dokumentieren. Das Gesuchsformular für Sondierbohrungen und Pumpversuche ist bei der Abteilung für Umwelt des Kt. Aargau einzureichen.
Das Gesuchsformular für die Grundwassernutzung kann danach bei der Gemeinde eingereicht werden.
Das komplett ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular für die Grundwassernutzung muss folgende Unterlagen im Doppel umfassen:
- Situationsplan 1:500 oder 1:1000 mit vermassten Bohrstandorten auf der Parzelle
- Hydrogeologischer Bericht
- Schema der Gesamtanlage und Technisches Datenblatt Wärmepumpe
- Leistungsdiagramm Wasserpumpe
Fristen und Termine
Beachten Sie, dass Gesuche für Erdwärmesonden bis zum Erhalt der Bewilligung bis zu vier Wochen benötigen können (inklusive Postweg). Gesuche für die Grundwassernutzung benötigen mindestens 3 Monate (Auflagefrist).
Kosten
Grundwassernutzung zu Kühlzwecken und die Einleitung von Grundwasser in Oberflächengewässer ist gebührenpflichtig.
Förderbeiträge
Alle Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Informationen finden Sie bei der Fachstelle Energie, Tel. 062 835 28 83
Hinweise
- In der Nähe von privaten und öffentlichen Quellen sind die Quellenrechte zu beachten. Privates Quellenrecht wird über Artikel 706 des ZGB (SR.210) geregelt.
- Belastete Standorte: Bei Verdacht auf belastete Standorte ist eine Auskunft mit dem Formular Kataster-Auskünfte einzuholen.
- Archäologische Fundstellen: Ein Abgleich mit archäologischen Fundstellen wird nicht von der kantonalen Fachstelle vorgenommen; dafür ist der Gemeinderat verantwortlich. Auskunft erteilt auch die Kantonsarchäologie in Brugg (Tel. 056 / 462 48 11).
- Vorhaben ausserhalb von Bauzonen sind baugesuchspflichtig. Für weitere Abklärungen diesbezüglich können Sie sich an die Abteilung für Baubewilligungen des Kt. Aargau wenden.