Abteilung für Umwelt (AfU)

Der Bodenschutz im Kanton Aargau

Der Bodenschutz wird in die Bereiche chemischer, physikalischer und biologischer Bodenschutz eingeteilt. Auf den folgenden Seiten werden diese Bereiche erläutert und die wichtigsten Beispiele und Aspekte aufgeführt:

Chemischer Bodenschutz - Schutz des Bodens vor Verschmutzung mit chemischen Schadstoffen.
Beispiele: Schiessanlagen, Strassen und Familiengärten.


Physikalischer Bodenschutz - Verhinderung von unerwünschten Folgen durch mechanische Einflüsse auf den Boden.
Beispiele: Terrainveränderungen, grosskalibrige Leitungen, kleinkalibrige Leitungen.


Biologischer Bodenschutz - Schutz vor Belastungen des Bodens durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen und durch Pestizide.



Für die Umsetzung der verschiedenen Bodenschutzmassnahmen hat sich der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung bewährt. Information dazu finden Sie unter soil.ch und in den folgenden Dokumenten:



afu_bbb_einleitung.pdf (19.19 KB) Standard-Pflichtenheft Bodenkundliche Baubegleitung - Teil 1 : Erläuterungen

afu_bbb_pflichtenheft.doc (220.5 KB) afu_bbb_pflichtenheft.pdf (32.45 KB) Standard-Pflichtenheft Bodenkundliche Baubegleitung - Teil 2: Pflichtenheft

afu_bbb_minbodeschutzmassnahmen.pdf (20.42 KB) Standard-Pflichtenheft Bodenkundliche Baubegleitung - Teil 3: Minimale Bodenschutzmassnahmen

 
Paragraf

  Boden im Gesetz

Der Boden wird durch verschiedene Rechtserlasse geschützt. Für den Vollzug der sich daraus ergebenden Aufgaben ist die kantonale Bodenschutzfachstelle verantwortlich.



Allgemeines

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