Abteilung für Umwelt (AfU)

Warum braucht es Versickerung?

Mit zunehmender Überbauung und Ausdehnung der Siedlungsgebiete wird der Untergrund immer mehr gegen einsickerndes Regenwasser versiegelt.

Ein grosser Anteil des Regen- und Schneeschmelzwassers, welches früher natürlich im Untergrund versickerte, wird heute in den Siedlungsgebieten in die Kanalisation abgeführt. Dies vermindert nicht nur die Grundwasserneubildung, sondern hat auch hohe Abflussspitzen im Kanalisationsnetz zur Folge.

Nicht verschmutztes Abwasser ist nach den Anordnungen der kantonalen
Behörde versickern zu lassen
.

Die wichtigsten Gesetze sind:  GSchG Art. 7.2; BauG § 118
 

Arten der Versickerung

Wo kann versickert werden?



Merkblatt "Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsanlagen bei der Liegenschaftsentwässerung"

afu_ordner_se_kapitel_14.pdf (2241.69 KB) Kapitel 14 / Versickerung im Liegenschaftbereich

 
Versiegelung

Allgemeines

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