Titel: Schweizweite Schleppschlauchpflicht ab 2024
Kurzbeschreibung: Ammoniakverluste beim Ausbringen von Gülle und flüssigen Recyclingdüngern aus gewerblichen Biogasanlagen werden nicht nur als «es stinkt» wahrgenommen, sie sind auch umweltschädlich und müssen daher möglichst vermieden werden. Schleppschlauchverteiler können da Abhilfe schaffen und sind bereits weit verbreitet. Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist der Einsatz solcher emissionsmindernden Ausbringverfahren ab dem 1. Januar 2024 auf mehr als der Hälfte der Aargauer Landwirtschaftsflächen verpflichtend. Diese Pflicht gilt schweizweit.
Autor(en): Christoph Ziltener, Landwirtschaft Aargau
Erschienen in: Nr. 94, Januar 2024   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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