Titel: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein Papiertiger
Kurzbeschreibung: Bauprojekte wirken sich vielseitig auf Mensch und Umwelt aus. Ein verändertes Landschaftsbild, mehr Verkehr, erhöhte Luftbelastungen... Anlagen können die Umwelt erheblich beeinflussen. Die Bundesverordnung (UVPV) regelt, bei welchen Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss. Die UVP klärt ab, ob Bauvorhaben umweltverträglich, d.h. mit der Umweltschutzgesetzgebung vereinbar sind. Dieses projektbegleitende Verfahren schützen nicht nur die Umwelt, sondern hilft auch der Bauherrschaft Kosten zu sparen. Achtung: Dieser Artikel ist nicht mehr gültig, da sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.
Autor(en): Heinrich Zumoberhaus, Abteilung für Umwelt
Erschienen in: Nr. 1, Januar 1998   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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