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Beteiligung von Bevölkerung und Gemeinden am AuswahlverfahrenEine offene, transparente Information und eine angemessene Partizipation sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Die Beteiligung der betroffenen Kantone, Regionen und Gemeinden ist deshalb in allen Etappen des Verfahrens ein zentrales Thema. Welche Gemeinden können sich an der regionalen Partizipation beteiligen?Grundsätzlich dürfen sich alle Gemeinden, die vom Auswahlverfahren betroffen sind, direkt am Verfahren beteiligen. Betroffen sind insbesondere die so genannten Standortgemeinden – Gemeinden unter deren Gebiet ein potenzielles geologisches Standortgebiet ganz oder teilweise liegt – sowie die Gemeinden im Planungsperimeter, welche für die Oberflächenanlagen (insbesondere dem Ausgangspunkt des Zugangstunnels) in Frage kommen. In begründeten Fällen können zusätzliche Gemeinden als "weitere betroffene Gemeinden" zur Standortregion gezählt werden. |