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Tiefenlager
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Geologische Tiefenlager
Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, welche bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden müssen (Art. 30, Abs. 2).
Der Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Der Kanton Aargau koordiniert das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregionen auf seinem Territorium und unterstützt die beteiligten Gemeinden, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln.
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