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Geologische Tiefenlager

Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, welche bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden müssen (Art. 30, Abs. 2).

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Der Kanton Aargau koordiniert das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregionen auf seinem Territorium und unterstützt die beteiligten Gemeinden, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln.


Aktuell

23. Aug. 2010

Medienmitteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zur öffentlichen Mitwirkung (1. September bis 30. November 2010) und öffentlichen Informationsveranstaltungen.

16. Aug. 2010

Stellungnahme des Ausschuss der Kantone zu Etappe 1 der Sachplans geologische Tiefenlager wird veröffentlicht (inklusive Medienmitteilung).

28. Mai 2010

Medienmitteilungen des Bundesamt für Energie (BFE) zu den provisorischen Standortregionen sowie zur raumplanerischen Beurteilungsmethodik für Etappe 2.

6. Mai 2010

Veröffentlichung der Stellungnahme der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS).

26. Feb. 2010

Medienmitteilung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur Bekanntgabe des ersten sicherheitstechnischen Gutachtens.

10. Dez. 2009

Medienmitteilung des Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur Bekanntgabe der provisorischen Planungsperimeter durch das Bundesamt für Energie.

17. Dez. 2008

Öffentliche Informationsveranstaltung des Bundes in Aarau.
11. Dez. 2008 Öffentliche Informationsveranstaltung des Bundes in Oberbözberg.

6. Nov. 2008

Medienmitteilung des Regierungsrates zur Bekanntgabe der geologischen Standortgebiete durch das BFE.
6. Nov. 2008 Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) zu den geologischen Standortgebieten, die in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.


Allgemeines

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