Tagesstrukturen
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Der Begriff der Tagesstrukturen grenzt sich von demjenigen der Tagesschule ab. Mit seiner Verwendung soll verdeutlicht werden, dass es beim Auf- und Ausbau von familienergänzenden Betreuungsangeboten nicht darum geht, Tagesschulen für alle Kinder einzurichten. Tagesstrukturen verweisen auf ein modularisiertes und wohnortsnahes Betreuungsangebot, das die Obhut in der Familie und den Unterricht an der Schule ergänzt, freiwillig ist und flexibel genutzt werden kann.
- Kindertagesstätte (Kita)
Die Kindertagesstätte nimmt Kinder aller Altersstufen auf. Sie dient der Entwicklung und dem Wohlbefinden der Kinder und unterstützt die Familien in ihrer Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsverantwortung.
- Tagesstruktur
Eine professionelle, gut organisierte Betreuung der Kinder vor und nach der Schule sowie über Mittag fördert die Chancengleichheit und wirkt präventiv hinsichtlich Konflikt und Gewalt. Die Tagesstruktur als Betreuungsform ermöglicht den Kindern ab dem Schuleintrittsalter Gruppenerfahrungen, fördert die Fähigkeiten zum Aufbau sozialer Beziehungen und zu kreativer Freizeitgestaltung und vieles mehr. Eltern sollen dabei die Gewissheit haben, dass ihre Kinder gut betreut werden.
- Mittagstisch
Eine gesunde Mittagsverpflegung fördert die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Kinder und kann der Entwicklung von Übergewicht und anderen Ernährungsproblemen vorbeugen. Gemeinsames Essen und Trinken ist eine Chance für soziales Lernen und bietet die Möglichkeit, ein gesundheitsbewusstes Essverhalten zu erlernen und einen positiven Einfluss auf Esskultur und Tischsitten zu nehmen.
- Tagesfamilien
Tagesfamilien bereichern mit ihrem spezifischen, der traditionellen Familie vergleichbaren Profil, die Angebotspalette für Kinderbetreuung.
- Randstundenbetreuung
Als Randstundenbetreuung wird eine kurze Betreuung direkt vor oder nach dem Schulunterricht bezeichnet.
Blockzeiten
Wird von Blockzeiten gesprochen, so ist damit eine Zeitstruktur gemeint, bei der alle Kinder am Kindergarten und an der Primarschule an fünf Vormittagen wenigstens zu dreieinhalb Stunden (bzw. während vier Lektionen) unter der Obhut der Schule stehen und je nach Stundenpflichtzahl der Klassenlehrperson, Altersstufe und Stundentafel zusätzlich an einem bis zu vier Nachmittagen Unterricht erhalten.