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BlockzeitenZur Zeit beschäftigen sich sehr viele Gemeinden mit der Einführung von Blockzeiten. Obwohl kantonal nicht verbindlich, sind Blockzeiten schon in vielen Gemeinden eingeführt worden. Die vorliegende Handreichung soll interessierte Gemeinden bei der Realisierung von Blockzeiten unterstützen, häufig gestellte Fragen beantworten und bestehende Anreize des Kantons bekannt machen.Definition von BlockzeitenKleine Blockzeiten: ein mindestens 3-Lektionen-Block für alle Kinder jeden Morgen und ergänzend dazu ein unentgeltliches Betreuungsangebot für die 4. Lektion, das freiwillig benutzt werden kann.Grosse Blockzeiten: ein 4-Lektionen-Block obligatorischen Unterrichts für alle Kinder jeden Vormittag. Zwei aufeinanderfolgende Lektionen für alle Kinder gelten nicht als Blockzeit. Die erwünschte Verweilzeit in der Schule umfasst nach den Vorgaben des Berichts 23A der EDK (Erziehungsdirektorenkonferenz) 4 Stunden. Das heisst, dass eine Empfangs- und Einstimmungszeit von 20-30 Minuten angeboten werden muss, denn vier Lektionen mit einer halbstündigen Pause decken lediglich 3 Stunden 30 Minuten bis 3 Stunden 40 Minuten ab. Verwandte Themen |