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Technische VorschriftenReifen (Speed-Index) Sommerreifen müssen sich für die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen. Angaben dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung, beim Markenvertreter des Fahrzeuges oder beim Reifenfachhandel. Winterreifen mit der Bezeichnung M+S müssen entweder die Höchstgeschwindigkeit abdecken oder mindestens für 160 km/h (Speed-Index Q) geeignet sein. Felgen/Spurverbreiterung Bei Felgen, die nicht der typengenehmigten Ausführung entsprechen, richtet sich das Vorgehen gemäss asa Merkblatt 1/96. Fahrwerksänderung/Tieferlegung Die Tieferlegung des Fahrzeuges ist melde- und prüfungspflichtig. Bei Tieferlegung bis max. 40 mm genügt zur Prüfung die Eignungserklärung des Teileherstellers. Bei Tieferlegung über 40 mm ist die Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder die Bestätigung des Dynamic Test Centers (DTC) in 2537 Vauffelin erforderlich. Austausch-Schalldämpfer und -Katalysatoren Bei Austausch-Schalldämpfern und -Katalysatoren, die nicht der typengenehmigten Ausführung entsprechen, richtet sich das Vorgehen gemäss asa Merkblatt 1/2001. Anhängelasten Anhänger dürfen nur mitgeführt werden, wenn die Anhängelast im Fahrzeugausweis vermerkt ist. Die Anhängevorrichtung muss durch das Strassenverkehrsamt oder einer für Selbstabnahme berechtigten Garage geprüft sein. Aufgrund der Garantie des Fahrzeugherstellers und der Prüfung wird die Anhängelast im Fahrzeugausweis eingetragen. Kontakt
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