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Fragen zur VerkehrssteuerrechnungWas ist bei einem Wechselschild zu beachten?Was ist bei einem Fahrzeugwechsel nach Erhalt der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr zu beachten? Ist die Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr zu bezahlen, wenn die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Aargau deponiert werden? Ist die Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr bei einem Wegzug aus dem Kanton Aargau zu bezahlen? Die Zustellung der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr kann sich um bis zu zwei Wochen verzögern. Dies aus folgenden Gründen: Was ist bei einem Wechselschild zu beachten?Bei einem Wechselschild wird neben der Verkehrssteuer eine zusätzliche Gebühr, die sogenannte Wechselschildpauschale, verrechnet. Was ist bei einem Fahrzeugwechsel nach Erhalt der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr zu beachten?Wird nach der Zustellung der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr ein Fahrzeugwechsel vorgenommen, erhalten Sie eine neue Rechnung. Die bereits vorgängig erhaltene Verkehrssteuerrechnung können Sie vernichten. Ist die Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr zu bezahlen, wenn die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Aargau deponiert werden?Werden die Kontrollschilder bis zum 5. Januar im neuem Jahr bei uns deponiert, entfällt die Bezahlung der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr. Falls die Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr bereits bezahlt ist, erhalten Sie bei einer Kontrollschilderdeponierung den zuviel bezahlten Betrag zurück. Sofern Sie uns Ihre Kontoangaben (IBAN-Nummer) bekanntgeben, können wir die Rückvergütung spesenfrei durchführen. Ansonsten stellen wir Ihnen nach Abzug der Postspesen von CHF 4.20, bzw. CHF 4.40 einen Auszahlungsschein zu. Ist die Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr bei einem Wegzug aus dem Kanton Aargau zu bezahlen?Auch bei einem geplanten Wegzug aus dem Kanton Aargau im neuen Kalenderjahr ist die Verkehrssteuerrechnung zu bezahlen. Nach Erhalt der AG-Kontrollschilder werden wir Ihnen den zuviel bezahlten Betrag zurückerstatten. Die Zustellung der Verkehrssteuerrechnung für das neue Kalenderjahr kann sich um bis zu zwei Wochen verzögern. Dies aus folgenden Gründen:Bei der jährlichen Verkehrssteuerrechnung handelt es sich um eine einmalig jährliche Massenverarbeitung. Während eines Wochenendes werden ca. 470'000 Rechnungen erstellt, gedruckt, verpackt und laufend der Post übergeben. Entscheidend ist aber die Zahlungsfrist. Diese ist für alle Rechnungen auf den letzten Tag im Dezember des laufenden Kalenderjahres festgelegt. Die Zahlungsfrist entspricht somit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe §16 des Dekrets über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr). « zurück zur Hauptseite des STVA KontaktInfo |