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Schiffsführerausweis
Allgemeines
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
- Die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
- Die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt
Ausweiskategorien
Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
- Kategorie A
Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen
- Kategorie B
Fahrgastschiffe
- Kategorie C
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper
- Kategorie D
Segelschiffe
- Kategorie E
Schiffe besonderer Bauart
Mindestalter
Das Mindestalter für die Erteilung des Schiffsführerausweises beträgt:
- 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
- 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A bis 6 kW (dafür ist kein Schiffsführerausweis erforderlich)
- 18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
- 20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C, und E
Kontakt
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Bestellung Schiffsvignette
Weitere Informationen Schifffahrt
- vks - Vereinigung der Schiffahrtsämter
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