Schiffsführerausweis

Allgemeines

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
  • Die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • Die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt

Ausweiskategorien

Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
  • Kategorie A
    Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen
  • Kategorie B
    Fahrgastschiffe
  • Kategorie C
    Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper
  • Kategorie D
    Segelschiffe
  • Kategorie E
    Schiffe besonderer Bauart


Mindestalter

Das Mindestalter für die Erteilung des Schiffsführerausweises beträgt:

  • 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
  • 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A bis 6 kW (dafür ist kein Schiffsführerausweis erforderlich)
  • 18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
  • 20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C, und E


Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Weitere Informationen Schifffahrt


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