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Namensänderung
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Bei Namensänderungen reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
Führerausweis:
- den bisherigen Führerausweis (sofern vorhanden evtl. auch Lernfahrausweis oder internationaler Führerausweis);
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Umtausch des Führerausweises“(zu finden unter Formulare und Drucksachen, unter Fahrzeuglenker, Formular Nr. 2);
- 1 farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm) neueren Datums (pro Ausweis);
- Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Pass, Identitätskarte);
- von ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis im Original.
Fahrzeugausweis:
- den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e)
- pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherungsgesellschaft);
- Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Ausländerausweis, Pass, Identitätskarte).
- von ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis im Original
Kontakt
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
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