Namensänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Bei Namensänderungen reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

Führerausweis:

  • den bisherigen Führerausweis (sofern vorhanden evtl. auch Lernfahrausweis oder internationaler Führerausweis);
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Umtausch des Führerausweises“(zu finden unter Formulare und Drucksachen, unter Fahrzeuglenker, Formular Nr. 2);
  • 1 farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm) neueren Datums (pro Ausweis);
  • Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Pass, Identitätskarte);
  • von ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis im Original.


Fahrzeugausweis:

  • den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e)
  • pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherungsgesellschaft);
  • Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Ausländerausweis, Pass, Identitätskarte).
  • von ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis im Original


Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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