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Namensänderung
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden. Bei Namensänderungen benötigen wir folgende Unterlagen:
Führerausweis:
- den bisherigen Führerausweis (sofern vorhanden evtl. auch Lernfahrausweis oder internationaler Führerausweis);
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Umtausch des Führerausweises“(zu finden unter Formulare und Drucksachen, bei Formulare Führerzulassung);
- 1 farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm) neueren Datums (pro Ausweis);
- Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Pass, Identitätskarte);
- von ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis im Original.
Fahrzeugausweis:
- den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e)
- pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis im Original, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (muss bei der Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft bestellt werden);
- Fotokopie eines amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein, Ausländerausweis, Pass, Identitätskarte).
Kontakt
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
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