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Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)Am 1. September 2009 tritt die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. Wer am 1. September 2009 den Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1 bereits besitzt oder das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis für diese Kategorien vor diesem Datum eingereicht hat (Poststempel), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei! Nützliche und aktualisierte Informationen erhalten Sie über folgenden Internetlink: www.cambus.ch Bestellung des Fähigkeitsausweises Fahrzeugführer/innen der Kategorien D oder D1 mit einem Prüfungsdatum zwischen dem 1. September 2008 und 31. August 2009 und mit nationalen Bescheinigungen können den Fähigkeitsausweis bereits ab 17. August 2009 online über www.cambus.ch bestellen. Für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises ist das Strassenverkehrsamt nicht zuständig! SpeziellesSchüler-, Arbeiter- und Behindertentransporte Schülertransporte, die mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz durchgeführt werden, müssen den Fähigkeitsausweis erwerben, unabhängig davon, ob es sich um gewerbsmässige bzw. berufsmässige Fahrten handelt oder nicht. Dasselbe gilt für Behinderten- und Arbeitertransporte. Duplikat Fähigkeitsausweis Wenn der Fähigkeitsausweis neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, etc.), kann über den Internetlink www.cambus.ch ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden. Duplikat Führerausweis Kontakt
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