Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Am 1. September 2009 tritt die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Wer ab diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport (Ausweis 95). Die Erteilung der Fähigkeitsausweise hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht. Während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren sind 35 Kursstunden zu besuchen und nachzuweisen.

Wer am 1. September 2009 den Führerausweis der Kategorien C, C1, D oder D1 bereits besitzt oder das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis für diese Kategorien vor diesem Datum eingereicht hat (Poststempel), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei!

Nützliche und aktualisierte Informationen erhalten Sie über folgenden Internetlink: www.cambus.ch

Bestellung des Fähigkeitsausweises
Ab 1. September 2009 können alle Führerausweisinhaber/innen der Kategorien C, C1, D oder D1 den Fähigkeitsausweis über www.cambus.ch mittels einer einfachen Applikation online bestellen und bezahlen. Bedingung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Führerausweis im Kreditkartenformat besitzt, eine gültige E-Mail-Adresse vorhanden ist sowie über eine gültige VISA-, Master- oder Postcard verfügt. Die Kosten für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises betragen Fr. 20.-- und werden über die Kreditkarte oder die Postcard abgebucht.

Fahrzeugführer/innen der Kategorien D oder D1 mit einem Prüfungsdatum zwischen dem 1. September 2008 und 31. August 2009 und mit nationalen Bescheinigungen können den Fähigkeitsausweis bereits ab 17. August 2009 online über www.cambus.ch bestellen.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) wird diese Führerausweisinhaber/innen mit einem Brief ab dem 10. August 2009 entsprechend informieren. Die nationalen Bescheinigungen werden durch das Strassenverkehrsamt nur noch bis Ende August 2009 abgegeben.

Für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises ist das Strassenverkehrsamt nicht zuständig!

Spezielles
Schüler-, Arbeiter- und Behindertentransporte

Schülertransporte, die mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz durchgeführt werden, müssen den Fähigkeitsausweis erwerben, unabhängig davon, ob es sich um gewerbsmässige bzw. berufsmässige Fahrten handelt oder nicht. Dasselbe gilt für Behinderten- und Arbeitertransporte.


argumentariumschuelertransporte.pdf (29.69 KB) Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte

Duplikat Fähigkeitsausweis
Wenn der Fähigkeitsausweis neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, etc.), kann über den Internetlink www.cambus.ch ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden.

Duplikat Führerausweis
Wenn der Führerausweis im Kreditkartenformat neu ausgestellt werden muss (Verlust, Defekt, neue Führerausweiskategorien, Eintrag oder Löschung von Auflagen, etc.) muss über den Internetlink www.cambus.ch zwingend ein neuer Fähigkeitsausweis bestellt werden.



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Allgemeines

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