Die neue Verordnung für Lenkerinnen und Lenker ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten
Über 70-jährige Lenkerinnen und Lenker können ab Anfang Januar 2012 die periodische ärztliche Kontrolluntersuchung weiterhin bei ihren Hausärztinnen und Hausärzten durchführen, sofern diese eine verkehrsmedizinische Weiterbildung absolviert haben. Bereits 350 Ärztinnen und Ärzte verfügen über diese Weiterbildung.
Bisher erfolgten die verkehrsmedizinischen Kontrollen der über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenker durch den Hausarzt. Mit der Revision der Verordnung über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts (SVV) hat der Regierungsrat den Wechsel zum Hausarztsystem mit Vertrauensarztfunktion beschlossen. Er hat damit entsprechende Aufträge des Grossen Rats umgesetzt.
Die Hausärztinnen und Hausärzte dürfen weiterhin die periodischen Kontrolluntersuchungen der über 70-jährigen Lenkerinnen und Lenker von Personenwagen durchführen, müssen aber zuvor eine eintägige verkehrsmedizinische Weiterbildung absolvieren (Vertrauensärzte Stufe 1). Eine zusätzliche Weiterbildung ist für Ärztinnen und Ärzte notwendig, die Lenkerinnen und Lenker von Lastwagen und Cars medizinisch überprüfen (Vertrauensärzte Stufe 2).
Einheitliche Standards
Die Weiterbildungen hatten zum Ziel, dass die Untersuchungen einheitlich und auf dem neusten verkehrsmedizinischen Wissensstand durchgeführt werden. Im Laufe des Jahres 2011 absolvierten rund 350 Ärztinnen und Ärzte an sieben Veranstaltungen diese Weiterbildung. Diese wurde mit einem Test über das erworbene Wissen abgeschlossen.
Die Durchführung erfolgte unter der organisatorischen und fachlichen Leitung von Prof. Andreas Huber vom Kantonsspital Aarau. Die Ausbildungssequenzen wurden in enger Zusammenarbeit mit Dr. Rolf Seeger, einem führenden Verkehrsmediziner des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich, ausgearbeitet. Die Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte müssen sich alle fünf Jahre erneut weiterbilden, ansonsten verfällt ihre Berechtigung zur Durchführung der verkehrsmedizinischen Untersuchungen.
Die neue Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Ärzteorganisationen erarbeitet. Sie bedingte eine Erlassänderung auf Verordnungsstufe, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat.