Wenn Sie die Bekanntgabe Ihrer Halterdaten an private Personen und Organisationen sperren möchten, können Sie dies über das Online-Formular beantragen.
Die Gesuchsbearbeitung und der Eintrag der Auskunftssperre sind kostenlos. Die Datensperre wird innert eines Arbeitstages wirksam und gilt für sämtliche Kontrollschildnummern, welche auf die gleiche Halterin/den gleichen Halter zugelassen sind. Für die Sperrung der Halterauskünfte erhalten Sie keine Bestätigung.
Wann werden Daten trotz gesperrten Halterdaten weitergegeben? Auf schriftliches und begründetes Gesuch erfolgt die Datenweitergabe an private Personen und Organisationen in folgenden Fällen:
bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber der neuen Halterin/dem neuen Halter (Art. 126 Abs. 2 Verkehrszulassungsverordnung; VZV);
im Hinblick auf ein Verfahren (z.B. Strafanzeige wegen Missachtung eines privatrechtlichen Parkverbotes) gegenüber Personen, die ein zureichendes Interesse geltend machen können (Art. 126 Abs. 3 Verkehrszulassungsverordnung; VZV).
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Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr