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Fahrzeug einlösen / KantonswechselFahrzeuge mit Standort im Kanton Aargau müssen innert 14 Tagen mit aargauischen Kontrollschildern versehen werden. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine Fahrzeugprüfung erforderlich. Zur Immatrikulation sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Ausserkantonale Kontrollschilder senden wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurück. Dieses bezahlt die nicht verfallene Motorfahrzeugabgabe zurück. Kontakt
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