Fahrzeug einlösen / Kantonswechsel

Fahrzeuge mit Standort im Kanton Aargau müssen innert 14 Tagen mit aargauischen Kontrollschildern versehen werden. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine Fahrzeugprüfung erforderlich. Zur Immatrikulation sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Antrag für die Verkehrszulassung (zu finden unter Formulare und Drucksachen;
  • den / die bisherigen Fahrzeugausweis(e);
  • pro Fahrzeug ein Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (muss bei der Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft bestellt werden);
  • bisherige Kontrollschilder;
  • Bei Ausländern: Ausländerausweis oder Wohnsitzbestätigung der Gemeinde inklusiv Art der Aufenthaltsbewilligung (z.Bsp: "B")
  • bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen.
  • für Führerausweis siehe: Adressänderung

Ausserkantonale Kontrollschilder senden wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurück. Dieses bezahlt die nicht verfallene Motorfahrzeugabgabe zurück.


Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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