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Selbstabnahmen
Administrative Voraussetzungen
- Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung für die Berechtigung zur Verwendung der Typengenehmigungen je Marke bzw. je Typ;
- Inhaber eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern für die Fahrzeugart, auf die das Gesuch zur Selbstabnahme lautet;
- Bewilligungen für Selbstabnahmen werden in der Regel nur erteilt, wenn belegt werden kann, dass im Jahr mindestens 20 Motorwagen, 20 Anhänger oder 20 Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Selbstabnahme geprüft werden. Dieser Nachweis kann erbracht werden mit Verkaufszahlen früherer Jahre oder Verkaufs-Sollzahlen des Inhabers der Typengenehmigung gemäss Vertretungsvertrag.
Antrag für die Befreiung von der Vorführpflicht für typengenehmigte neue Motorfahrzeuge (Selbstabnahme)
Bedingungen für die Selbstabnahme
Kontakt
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Kontaktstelle Selbstabnahmen
Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau Sonderbewilligungen Tel. 062 886 22 83 Fax. 062 886 22 50
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