Selbstabnahmen


Administrative Voraussetzungen


  • Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung für die Berechtigung zur Verwendung der Typengenehmigungen je Marke bzw. je Typ;
  • Inhaber eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern für die Fahrzeugart, auf die das Gesuch zur Selbstabnahme lautet;
  • Bewilligungen für Selbstabnahmen werden in der Regel nur erteilt, wenn belegt werden kann, dass im Jahr mindestens 20 Motorwagen, 20 Anhänger oder 20 Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Selbstabnahme geprüft werden. Dieser Nachweis kann erbracht werden mit Verkaufszahlen früherer Jahre oder Verkaufs-Sollzahlen des Inhabers der Typengenehmigung gemäss Vertretungsvertrag.


antrag_selbstabnahme.pdf (56.54 KB) Antrag für die Befreiung von der Vorführpflicht für typengenehmigte neue Motorfahrzeuge (Selbstabnahme)

bedingungen_fuer_die_selbstabnahme.pdf (19.92 KB) Bedingungen für die Selbstabnahme

Kontakt

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Kontaktstelle Selbstabnahmen

Strassenverkehrsamt des
Kantons Aargau
Sonderbewilligungen
Tel. 062 886 22 83
Fax. 062 886 22 50

Allgemeines

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