Händlerschilder / Kollektiv-Fahrzeugausweis

Es werden folgende Arten von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Verbindung mit Händlerschildern ausgestellt:
  • Motorwagen
  • Motorräder
  • Kleinmotorräder
  • Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
  • Arbeitsmotorfahrzeuge
  • Anhänger
Für die Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen im Verbindung mit Händlerschildern gelten die nachstehenden Anforderungen.

Alle Unterlagen und Bewilligungen müssen auf den Namen und die Adresse des Betriebes ausgestellt sein.


Das Gesuch um Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschilder / Gesuch um weitere Händlerschilder / Adress- oder Namensänderung der Firma finden Sie unter: Formulare&Drucksachen/Sonderbewilligungen, Formular Nr. 6

mindestanforderungen.pdf (49.33 KB) Mindestanforderungen für die Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen

versicherungspflicht_motorfahrzeuggewerbes.pdf (18.91 KB) Versicherungspflicht für Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes

wegleitung_kollektiv.pdf (20.56 KB) Wegleitung für die Abgabe von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Verbindung mit Händlerschildern

auszug_vvv.pdf (24.16 KB) Auszug aus der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) vom 20.11.1959 über Kollektiv-Fahrzeugausweise

Kontakt

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Kontaktstelle Händlerschilder

Strassenverkehrsamt des
Kantons Aargau
Sonderbewilligungen
Tel. 062 886 22 83
Fax. 062 886 22 50

Allgemeines

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