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Händlerschilder / Kollektiv-FahrzeugausweisEs werden folgende Arten von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Verbindung mit Händlerschildern ausgestellt:
Alle Unterlagen und Bewilligungen müssen auf den Namen und die Adresse des Betriebes ausgestellt sein. Das Gesuch um Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschilder / Gesuch um weitere Händlerschilder / Adress- oder Namensänderung der Firma finden Sie unter: Formulare&Drucksachen/Sonderbewilligungen, Formular Nr. 6 KontaktKontaktstelle Händlerschilder
Strassenverkehrsamt des
Kantons Aargau Sonderbewilligungen Tel. 062 886 22 83 Fax. 062 886 22 50 |