Prüfungspflicht

Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge zu prüfen, bei denen die letzte Prüfung mehr als 1 Jahr und die 1. Inverkehrsetzung mehr als 10 Jahre zurück liegen. Bei Fahrzeugen, die dem jährlichen Prüfungsintervall unterstehen, darf im Zeitpunkt der Zulassung die letzte Prüfung nicht mehr als 1 Jahr zurück liegen.
Fahrzeuge, die im Zeitpunkt der Zulassung prüfungspflichtig sind, werden nach der Immatrikulation geprüft.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahrzeuge, bei denen Mängel im Fahrzeugausweis eingetragen sind.




Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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