Fahrzeugprüfungen im Ausland

Nachprüfung von fest im Ausland stationierten leichten Motorfahrzeugen mit
AG Kontrollschildern

Da keine bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bezüglich gegenseitiger Anerkennung von Fahrzeugprüfungen bestehen, wurden seit 1. Jauar 2007 keine Bewilligungen für Fahrzeugprüfungen im Ausland erteilt.
 
Aus Praktikabilitätsgründen gewährte das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau vor 2007 Ausnahmebewilligungen, die ermöglichten, fest im Ausland stationierte leichte Motorfahrzeuge bei einer amtlichen oder staatlich anerkannten Prüfstelle prüfen zu lassen.
Es bestand nie ein Rechtsanspruch, Fahrzeugprüfungen im Ausland durchführen zu lassen. Die durch das Strassenverkehrsamt erteilten Ausnahmebewilligungen erfolgten deshalb immer ohne Präjudiz für zukünftige periodische Fahrzeugprüfungen.
 
Schweizerisch immatrikulierte Fahrzeuge die im Ausland stationiert sind, müssen ausser Verkehr gesetzt und im Standortstaat eingelöst oder bei einer kantonalen Prüfstelle in der Schweiz geprüft werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme dieser Änderung.



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