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Sie wohnen in Sulz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Wir wurden über den Zusammenschluss der Gemeinden Laufenburg und Sulz orientiert. 1. Wann besteht bei Gemeindezusammenschlüssen eine Meldepflicht? Dem Strassenverkehrsamt muss im Zusammenhang mit Gemeindezusammenschlüssen dann Meldung erstattet werden, wenn die Postanschrift ändert. Die Gemeinden Altstadt und Neustadt schliessen zusammen. Neue Einwohnergemeinde: Neustadt. Die Poststelle und Postanschrift Altstadt bleibt erhalten.
2. Welche Änderungen müssen wir vornehmen? Wir müssen Ihnen alle Ausweise oder Bewilligungen, die wir Ihnen ausgestellt haben, neu ausstellen. Davon ausgenommen sind nur der Führerausweise im Kreditkartenformat und die Parkkarte für behinderte Personen. Diese beiden Dokumente müssen uns nicht zugestellt werden. Wir bitten Sie aber auch in diesem Falle, uns Ihre neue Adresse mittels Formular mitzuteilen, da Registeränderungen bei uns und beim Bund vorzunehmen sind. Blaue Führerausweise und gelbe Führerausweise für Motorfahrräder müssen wir in Führerausweise im Kreditkartenformat umtauschen. 3. Wie ist vorzugehen? Wir bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen und uns zusammen mit den notwendigen Unterlagen gemäss Merkblatt „Gemeindezusammenlegung, welche Unterlagen benötigt das Strassenverkehrsamt?“ im Original mit beiliegendem Couvert zukommen zu lassen. In der Zeit, während der die Unterlagen bei uns liegen, können Sie weiterhin in der Schweiz Motorfahrzeuge lenken. 4. Innert welcher Frist benötigen wir die Unterlagen? Nach Bundesrecht würde die Frist 14 Tage betragen. Angesichts der besonderen Umstände verlängern wir Ihnen die Frist bis Ende 2010. 5. Was kosten die Änderungen? Die Ausstellung neuer Ausweise und Bewilligungen und die Registeränderungen im Zusammenhang mit Gemeindezusammenschlüssen erfolgt bis Ende 2010 gratis. 6. Sollten Sie weitere Stellen orientieren? Falls Sie Fahrzeuge oder Schiffe eingelöst haben, so vergessen Sie bitte nicht, Ihrer Versicherung die Adressmutation mitzuteilen. Bei Motorfahrrädern ist eine Mitteilung nicht notwendig, da für diese Fahrzeuge eine Kollektivversicherung besteht. 7. Zusätzliche Formulare; offene Fragen Alle betroffenen Haushalte haben von Ihrer Gemeinde ein Set mit diesem Merkblatt, zwei Meldeformularen und einem frankierten Couvert zur Zusendung der notwendigen Unterlagen an uns bereits erhalten. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Formulare über unsere Internetseite www.stva.ag.ch herunterzuladen und uns die notwendigen Unterlagen direkt einzusenden. Bei allfälligen Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Bitte wenden Sie sich an die Sektion Verkehrszulassung des Strassenverkehrsamtes (062 / 886 23 23). |