Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung

Bitte reichen Sie uns für die Übertragung von Kontrollschilder folgende Unterlagen ein:
  • den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e);
  • pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (Bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Haftpflichtversicherung)
  • pro Schild ein Formular Kontrollschilderübertragung/ Abtretungserklärung" (Sie finden dieses Formular unter der Seitennavigation Formulare&Drucksachen)
Mit Einschränkungen übertragbar sind Kontrollschilder für Motorwagen und Motorräder im Nummernbereich 1-10'000. Diese sind nur innerhalb der Verwandschaft auf Ehegatten, Nachkommen, Eltern und deren Nachkommen und bei Geschäftsfahrzeugen im Falle von Geschäftsübergaben sowie auf Mitarbeiter von juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder umgekehrt übertragbar.

Alle übrigen Kontrollschilder sind frei übertragbar.

Die Gebühr für eine Kontrollschild-Übertragung beträgt Fr. 125.00. Sie wird dem neuen Halter belastet.

Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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