Veteranenfahrzeuge

Voraussetzungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis:

  • 1. Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren
  • Verwendung nur für private Zwecke
  • Nicht regelmässig im Betrieb (max. 2000 – 3000 km/Jahr)
  • Ursprüngliche Ausführung
  • Optisch und technisch in einwandfreiem Zustand
  • Prüfungsintervall alle 6 Jahre

Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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