Voraussetzungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis:
- 1. Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren
- Verwendung nur für private Zwecke
- Nicht regelmässig im Betrieb (max. 2000 – 3000 km/Jahr)
- Ursprüngliche Ausführung
- Optisch und technisch in einwandfreiem Zustand
- Prüfungsintervall alle 6 Jahre