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Digitaler Fahrtschreiber
1. Einführung digitaler Fahrtschreiber 2. Wichtigste Änderungen vom analogen zum digitalen Fahrtschreiber · Genaue Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten berufsmässiger Motorfahrzeugführer · Genaue Erfassung der gefahrenen Geschwindigkeit und Strecke · Datenspeicherung im Gerät und zusätzlich auf der persönlichen, auf den Namen des Fahrers ausgestellten, 5 Jahre gültigen "Fahrerkarte" · Einfache Weiterverarbeitung der digitalen Daten durch die Unternehmung. Der Zugriff auf die Daten erfolgt mit einer, auf den Namen der Unternehmung ausgestellten, 5 Jahre gültigen "Unternehmenskarte" · Einfache und schnelle Vollzugsmöglichkeit durch die Polizei mittels Datendownload · Reduktion der Manipulationsmöglichkeiten
3. Antragsformulare Das Bundesamtes für Strassen (ASTRA) in Bern ist zuständig für die Entgegennahme der ausgefüllten Antragsformulare für die Bestellung der Fahrerkarten und der Unternehmenskarten.
4. Weitere Informationen Kontakt
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr |