Versicherungswechsel
Als Inhaber/in eines Führer- und/oder Fahrzeugausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Bei einem Versicherungswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:
- den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e);
- pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bi Ihrer Versicherungsgesellschaft)