Versicherungswechsel

Als Inhaber/in eines Führer- und/oder Fahrzeugausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten dem Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Bei einem Versicherungswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den/die bisherigen Fahrzeugausweis(e);
  • pro Fahrzeug einen Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbeginn maximal 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bi Ihrer Versicherungsgesellschaft)

Kontakt

Schalteröffnungszeiten: 
Montag bis Freitag
07:30 - 16:00 Uhr

Allgemeines

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