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Kontrollschilder deponieren
Die Kontrollschilder werden hinterlegt (deponiert), nachdem uns diese per Post zugestellt oder beim Strassenverkehrsamt abgegeben wurden.
Wurden die Kontrollschilder hinterlegt, so werden die bezahlten und nicht verfallenen Motorfahrzeugabgaben dem Halter zurückerstattet. Die pauschalen Motorfahrzeugabgaben sind von einer Rückerstattung ausgenommen.
Mit der Deponierung der Kontrollschilder erfolgt automatisch auch eine Meldung an die Haftpflichtversicherung.
Deponierte Kontrollschilder bleiben während 12 Monaten für den gleichen Halter bzw. die gleiche Halterin reserviert. Bei Ablauf der Deponierungsfrist erfolgt keine weitere Mitteilung an die Fahrzeughalter. Die Kontrollschilder werden danach zur Weiterverwendung freigegeben.
Kontakt
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
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