Eine Verkehrsregelverletzung zieht normalerweise zwei Verfahren nach sich:
- Die Strafbehörde des Begehungsortes entscheidet über die Strafe (Busse, Geld- und Freiheitsstrafe). Die angeschuldigte Person muss ihre Verteidigungsrechte bereits im Strafverfahren wahrnehmen. Sie darf nicht das Administrativverfahren abwarten, um allfällige Rügen vorzubringen und Beweisanträge zu stellen. Die Administrativbehörde darf in der Regel nicht von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafentscheides abweichen.
- Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons (Strassenverkehrsamt) entscheidet über die Administrativmassnahme (z.B. Verwarnung, Führerausweisentzug etc.).
Die Behörde erlässt je nach Vorfall und Leumund der Motorfahrzeugführerin / des Motorfahrzeugführers folgende Massnahme:
- Verweigerung eines Lernfahr- oder Führerausweises;
- Verwarnung;
- Führerausweisentzug;
- Aberkennung des ausländischen Führerausweises;
- Anordnung des Verkehrsunterrichts;
- Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt;
- Fahreignungsabklärung.
Gegen die Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist beim Departement Volkswirtschaft und Inneres Beschwerde erhoben werden. Rechtskräftige Entscheide werden im Massnahmenregister des Bundes ADMAS) eingetragen.