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Stipendien und DarlehenMit Stipendien und Darlehen unterstützt der Kanton Aargau Menschen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können.AktuellNeu: StipendienrechnerAls zusätzliche Dienstleistung steht Ihnen neu ein Stipendienrechner zur Verfügung.Gesuchsformular/MerkblätterEine Übersicht über die wichtigsten Regelungen und Abläufe finden Sie im "Merkblatt über Ausbildungsbeiträge".Das Gesuchsformular und weitere Merkblätter für Schüler/innen an kantonalen Mittelschulen sowie für das Brückenangebot an der kantonalen Schule für Berufsbildung Aargau finden Sie unter Formular/Merkblätter. Termine für GesuchseinreichungSchülerinnen und Schüler an kantonalen aargauischen Schulen der Sekundarstufe II: Beitragsgesuche sind für das neue Schuljahr jeweils bis spätestens 15. September bei der Sektion Stipendien einzureichen. Höchstens 4 Monate verspätet eingereichte Gesuche werden für das zweite Halbjahr berücksichtigt. Massgeblich für die Einhaltung des Termins ist das Datum des Poststempels. Übrige Ausbildungen: Das Beitragsgesuch muss spätestens am letzten Tag des Monats, welcher dem Monat des ordentlichen Beginns der Ausbildung bzw. des entsprechenden Ausbildungsjahres folgt, eingereicht werden (Bsp.: Bei Ausbildungsbeginn 13.08.2007 muss das Gesuch bis spätestens 30.09.2007 eingereicht werden). Höchstens 4 Monate verspätet eingereichte Gesuche werden für das zweite Halbjahr berücksichtigt. Massgeblich für die Einhaltung des Termins ist das Datum des Poststempels. Verwandte ThemenGesetzliche Grundlagen
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Site besteht keine Gewähr. Massgeblich sind einzig die von der Sektion Stipendien erlassenen Verfügungen. Seit August 2007 gelten die folgenden Gesetzestexte: |