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Hochschulen

Stipendien und Darlehen

Personen, die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können, werden vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt.

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Sollten weder Sie noch Ihre Eltern in der Lage sein, Ihre Ausbildung zu finanzieren (Schlüsselfaktoren sind dabei Einkünfte und Vermögen der Eltern sowie Ihre Einnahmen und Ihr Vermögen), besteht die Möglichkeit, Ausbildungsbeiträge über das kantonale Online-Stipendienportal zu beantragen. Für Jugendliche unter 18 Jahre muss das Gesuch für Ausbildungsbeiträge durch einen Elternteil bzw. eine bevollmächtigte Person eingereicht werden. Die Vergabe von Stipendien und/oder Darlehen liegt in der Zuständigkeit der Sektion Stipendien und erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags auf Ausbildungsbeiträge.

Hinweis:Antrag ab 1. Juni 2025 möglich

Ab dem 1. Juni 2025 können Anträge für das Ausbildungsjahr 2025/26 online über das Stipendienportal eingereicht werden. Für Ausbildungen auf Sekundarstufe II gilt der 30. November 2025 als Frist für eine fristgerechte Einreichung, für Ausbildungen auf Tertiärstufe der 31. Dezember 2025. Anträge können auch nach diesen Daten eingereicht werden, gelten dann jedoch als verspätet. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, informieren Sie sich bitte vorgängig auf der Website über die Voraussetzungen und das Vorgehen. Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere wichtige Informationen.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag?

Für eine erfolgreiche Antragseinreichung müssen folgende Fragen
(Voraussetzungen) mit einem 'Ja' beantwortet werden:

Arten von Ausbildungsbeiträgen

Stipendien und zinslose Darlehen sind beides finanzielle Beiträge, die für Aus- oder Weiterbildungen ausbezahlt werden. Der Unterschied liegt in der Rückzahlung: Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, Darlehen sind hingegen innert 10 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.

Abhängig von den oben genannten Voraussetzungen können Ihre Ausbildungsbeiträge aus einem Stipendium, aus einem Darlehen oder aus einer Verknüpfung eines Stipendiums und einem Darlehen bestehen.

Stipendium

Stipendien werden unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Grundlagen vergeben. Beitragsberechtigt sind Ausbildungen wie Brückenangebote des Kantons Aargau, je die erste Ausbildung auf Sekundarstufe II und auf Tertiärstufe. Die Gewährung von Stipendien dient primär dazu, die anfallenden Ausbildungskosen zu decken. Die Lebenshaltungskosten werden ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt, sie können aber nicht in vollem Umfang mit Stipendien gedeckt werden. In der Regel sind Stipendien nicht rückzahlungspflichtig, es sei denn, es wurden unwahre Angaben gemacht oder erhebliche Tatsachen verschwiegen. Im Falle eines Abbruchs oder vorzeitigen Abschlusses der Ausbildung sind die für den nicht absolvierten Ausbildungsabschnitt erhaltenen Beiträge ebenfalls zurückzuzahlen.

Darlehen

Für erste Ausbildungen auf der Tertiärstufe werden fix ein Drittel des Ausbildungsbeitrags als Darlehen und zwei Drittel als Stipendium gewährt (Splitting). Neben den sogenannten "Splittingdarlehen" können weitere Darlehen gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht in allen Teilen erfüllt sind und ein Härtefall vorliegt oder wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern nicht ermittelt werden können respektive wenn sie keine Unterstützung leisten. Die gewährten Darlehen sind zinlos und der Bezug ist freiwillig.

Alles klar? Dann starten Sie Ihren Antrag.

  1. Stipendien und Darlehen beantragen

    Personen, die ihre Aus- oder Weiterbildung nicht alleine finanzieren können, können Ausbildungsbeiträge beantragen.

    Elektronisch durchführbar | Fristen beachten | Unterlagen benötigt

Wie reichen Sie einen Antrag ein?

Ihren Antrag reichen Sie vollständig digital via Stipendienportal ein.

Stipendienportal-Zugang für volljährige Personen

Personen, die bereits 18 Jahre und älter sind, können Ihren Antrag für Ausbildungsbeiträge selbstständig über das Stipendienportal einreichen.

Stipendienportal-Zugang für minderjährige Personen

Für Jugendliche unter 18 Jahre muss der Antrag für Ausbildungsbeiträge durch einen Elternteil bzw. eine bevollmächtigte Person eingereicht werden. Es müssen sowohl die minderjährige Person als auch ein Elternteil/die bevollmächtigte Person ein Login für das Stipendienportal einrichten.

Häufige Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen zu Ausbildungsbeiträgen

Fragen zu Darlehensmodalitäten

Fragen zum Stipendienportal

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten (Stiftungen)