Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ einer Personalvorsorgestiftung. Dessen Konstituierung und Zusammensetzung werden in der Stiftungsurkunde festgelegt.
Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für das finanzielle Gleichgewicht einer Vorsorgeeinrichtung (Art. 65 BVG). Dabei ist der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtung die massgebende Richtgrösse. Die Definition des Deckungsgrads findet sich im Anhang zu Art. 44 BVV 2.
Information über die Funktion von Stiftungsräten