BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA)

BVG-Einrichtungen mit Anschlüssen

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

mustertext_fuer_eine_urkunde_reg._einrichtung.doc (48.5 KB) mustertext_fuer_eine_urkunde_reg._einrichtung.pdf (22.02 KB) Mustertext einer Urkunde

gesuch_um_def._registrierung.pdf (58 KB) Mustertext des Gesuches zur definitifen Registrierung

gesuch_def._registrierung.expertenbestaetigung.pdf (11.49 KB) Mustertext Bestätigung des Pensionkassen-Experten zur definitiven Registrierung

arbeitgeberbestaetigung_gemaess_art._1a_bvv_2.pdf (24 KB) Arbeitgeberbestätigung gemäss Art. 1a BVV 2

expertenbestaetigung_fuer_reglementspruefung.pdf (37.41 KB) Expertenbestätigung für die Relgementsprüfung

merkblatt_teilliquidationsreglement.pdf (44.26 KB) Merkblatt Teilliquidationsreglement

Allgemeines

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