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BVG-Einrichtungen mit Anschlüssen
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Mustertext einer Urkunde
Mustertext des Gesuches zur definitifen Registrierung
Mustertext Bestätigung des Pensionkassen-Experten zur definitiven Registrierung
Arbeitgeberbestätigung gemäss Art. 1a BVV 2
Expertenbestätigung für die Relgementsprüfung
Merkblatt Teilliquidationsreglement
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