BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSA)

Aufgaben

Vorsorgeeinrichtungen
Die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) ist für die Aufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule (Pensionskassen, Zusatz- und Kaderstiftungen, patronale Wohlfahrtsfonds usw.) mit Sitz im Kanton Aargau zuständig. Sie überprüft aufgrund der periodischen Berichterstattung deren Geschäftstätigkeit und Vermögensanlage, verfügt Massnahmen zur Behebung von Mängeln, ist als Beschwerdeinstanz tätig und entscheidet u.a. über Urkundenänderungen, Teil- und Gesamtliquidationen oder Fusionen von Vorsorgeeinrichtungen. Ferner führt die BVG-und Stiftungaufsicht Aargau (BVSA) das Register für die berufliche Vorsorge.

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
-> Gesetzestext

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
-> Gesetzestext

Verordnung über die berufliche Vorsorge
-> Gesetzestext

Klassische (gemeinnützige) Stiftungen
Die kantonal tätigen klassischen (i.d.R. gemeinnützigen) Stiftungen, mit Sitz im Kanton Aargau, unterstehen der Aufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) (Art. 84 ZGB). Es überprüft aufgrund der periodischen Berichterstattung deren Geschäftstätigkeit und Vermögensanlage, verfügt Massnahmen zur Behebung von Mängeln, ist als Beschwerdeinstanz tätig und entscheidet u.a. über Urkundenänderungen, Teil- und Gesamtliquidationen oder Fusionen von Stiftungen.

Verordnung über die Stiftungsaufsicht
-> Gesetzestext



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Allgemeines

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