Hinweis:Fehler in neuen Schätzungsverfügungen: Falsche Angaben bei Eigentümerangaben
Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und für den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist ein technischer Fehler unterlaufen. In einigen Verfügungen ist in den Adress- und Eigentümerfeldern zusätzlich zum Namen der Eigentümerin oder des Eigentümers irrtümlicherweise der Name des geschiedenen Ehepartners oder der geschiedenen Ehepartnerin aufgeführt. Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind von diesem Fehler nicht betroffen. Das Steueramt des Kantons Aargau bedauert den Vorfall.