Kantonales Steueramt

Aufgabenbereiche

Quellensteuer

  • Beziehen der Quellensteuern via Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
    • auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen von Personen ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton
    • auf gesetzlich umschriebenen Leistungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland
    • auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (mit Arbeitsort in der Schweiz)
  • Revidieren der Lohnbuchhaltungen bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
  • Vierteljährliches Abrechnen über den Quellensteuereingang nach Steuerhoheiten (Bund, Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden)
  • Entscheiden über Bestand und Umfang der Quellensteuerpflicht (auf Verlangen der steuerpflichtigen Person, der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers)


Weiterführende Links:

Allgemeines

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