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Aufgabenbereiche
Quellensteuer
- Beziehen der Quellensteuern via Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen von Personen ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton
- auf gesetzlich umschriebenen Leistungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland
- auf Erwerbs- und Ersatzeinkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (mit Arbeitsort in der Schweiz)
- Revidieren der Lohnbuchhaltungen bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
- Vierteljährliches Abrechnen über den Quellensteuereingang nach Steuerhoheiten (Bund, Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden)
- Entscheiden über Bestand und Umfang der Quellensteuerpflicht (auf Verlangen der steuerpflichtigen Person, der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers)
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