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Aufgabenbereiche
Natürliche Personen
Bereich Veranlagungen natürliche Personen (Inspektorat)
- Verantwortung für eine gleichmässige und einheitliche Gesetzesanwendung durch die Gemeindesteuerämter resp. die Steuerkommissionen bei der Veranlagungstätigkeit
- Redigieren von Verfügungen der Steuerkommissionen
- Prüfen der Geschäftsabschlüsse von Handels- und Gewerbebetrieben
- Verantwortung für das Erstellen der AHV-Meldungen an die Ausgleichskassen
Bereich Veranlagungen Landwirtinnen und Landwirte
- Im Auftrag der Gemeindesteuerbehörden durchführen von Abklärungen und Untersuchungen im Veranlagungs- und Einspracheverfahren, Buchprüfungen und Teilprüfungen von landwirtschaftlichen Buchhaltungsabschlüssen
- Im Auftrag der Gemeindesteuerbehörden berechnen der Kapitalgewinne
- Verfassen von Vernehmlassungen im Einsprache-, Rekurs- und Beschwerdeverfahren
Bereich Buchprüfungen (bei selbstständig Erwerbenden)
- Durchführen von Revisionen bei den von den Steuerkommissionen zugewiesenen Einzelfirmen oder einfachen Gesellschaften
- Betreuen der Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, deren Teilhaberinnen und Teilhaber ihren Wohnsitz in verschiedenen aargauischen Gemeinden haben
- Berechnen der Kapitalgewinne
- Prüfen von Umwandlungen von Einzelfirmen und Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften
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