Kantonales Steueramt

Aufgabenbereiche - Übersicht

Gemäss gesetzlichem Auftrag (siehe §§ 161 und 162 StG / Art. 104 und 105 DBGleiten wir den Vollzug der (Steuer-)Gesetze und sorgen für richtige und gleichmässige Steuerveranlagungen, für sachgerechte Grundstückschätzungen und für einen einheitlichen Steuerbezug. Wir veranlagen und beziehen alle Steuern, deren Veranlagung / Bezug nicht einer andern Behörde zugewiesen sind.



Auswahl

> Rechtsdienst (inkl. die Bereiche Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie
   Nachsteuern und Bussen)

> Volkswirtschaft

> Natürliche Personen (inkl. der Bereich Revisorat selbstständig Erwerbende)

> Juristische Personen

> Quellensteuer

> Grundstückschätzung

> Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung

> Bezug

> Informatik

> Planung / Logistik

Dokumente zum Thema:

richtlinie_behandlungsfristen_g.pdf (15.11 KB) Richtlinie Behandlungsfristen Steuerverwaltung vom 19.12.2001

2009_richtlinien_behandlungsfristen.pdf (16.6 KB) Richtlinie Behandlungsfristen Steuerverwaltung für 2009

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen