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Aufgabenbereiche - ÜbersichtGemäss gesetzlichem Auftrag (siehe §§ 161 und 162 StG / Art. 104 und 105 DBG) leiten wir den Vollzug der (Steuer-)Gesetze und sorgen für richtige und gleichmässige Steuerveranlagungen, für sachgerechte Grundstückschätzungen und für einen einheitlichen Steuerbezug. Wir veranlagen und beziehen alle Steuern, deren Veranlagung / Bezug nicht einer andern Behörde zugewiesen sind. Auswahl> Rechtsdienst (inkl. die Bereiche Erbschafts- und Schenkungssteuern sowieNachsteuern und Bussen) > Volkswirtschaft > Natürliche Personen (inkl. der Bereich Revisorat selbstständig Erwerbende) > Juristische Personen > Quellensteuer > Grundstückschätzung > Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung > Bezug > Informatik > Planung / Logistik |