Kantonales Steueramt

Grundstückgewinnsteuer

Hinweise

1. Die Informationen über die im 4. Teil des Steuergesetzes (§§ 95-111 StG) geregelte Grundstückgewinnsteuer sind im Merkblatt Grundstückgewinnsteuer publiziert.

2. Das im Merkblatt aufgeführte Beispiel 1 enthält noch die per Veröffentlichung des Merkblatts gültigen Ansätze der pauschalisierten Anlagekosten. Mit der Gesetzesrevision vom 22. August 2006 (in Kraft per 1. Januar 2007) wurden diese Ansätze in § 105 StG angepasst.


3. Das Formular 112.01 "Steuererklärung Grundstückgewinnsteuer" bestellen Sie unter Angebote > Formulare bestellen.

Tarif für die Steuerberechnung

Die Steuer wird in Prozenten des steuerbaren Grundstückgewinns berechnet. Der Tarif für die Steuerberechnung ist in § 109 StG festgelegt.



Dokumente zum Thema:

2004-12_grundstueckgewinnsteuer.pdf (367.96 KB) Merkblatt Grundstückgewinnsteuer

Allgemeines

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