Kantonales Steueramt

Grundbegriffe

Steuerhoheit

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Steuersubjekt

Der Begriff Steuersubjekt richtet sich an die Träger sämtlicher Verpflichtungen und Rechte aus dem Steuerrechtsverhältnis (wer ist steuerpflichtig?). Dies sind grundsätzlich alle juristischen Personen.



Steuerobjekt

Der Begriff Steuerobjekt bezeichnet den Gegenstand der Steuererhebung (was ist steuerpflichtig?).

Steuerobjekte sind beispielsweise

    • der Unternehmensgewinn (Gewinnsteuer)
    • das Eigenkapital an einem bestimmten Stichtag (Kapitalsteuer)
    • u.a.


Steuerpflicht

Voraussetzungen für das Bestehen einer Steuerpflicht sind die Rechtsfähigkeit des Steuersubjekts und die steuerliche Zugehörigkeit zum Gemeinwesen.

Gemäss §§ 62 f. StG wird die Steuerpflicht begründet durch

    • persönliche Zugehörigkeit (Sitz oder tatsächliche Verwaltung im Kanton),
    • wirtschaftliche Zugehörigkeit (Teilhaberin an Geschäftsbetrieben, Grundeigentum, Betriebsstätte).


Zeitliche Bemessung: System der 1-jährigen Gegenwartsbemessung

Seit 1.1.2003 wenden alle Kantone das System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung an.

Die Veranlagungsperiode folgt der Steuerperiode, d.h. die Veranlagung wird erst nach Ablauf der Steuerperiode definitiv vorgenommen, weil die Steuerveranlagung der betreffenden Steuerperiode auf den Verhältnissen des gleichen Kalenderjahrs basiert, und dieses Jahr abgewartet werden muss, bevor die definitive Veranlagung erfolgen kann.



System der Postnumerandobesteuerung

Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr, das in der Regel 12 Monate umfasst.

Bei 12-monatigem Geschäftsjahr

Das Ergebnis des Geschäftsjahrs ist für die Berechnung des steuerbaren Reingewinns massgebend. Der Stand des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahrs ist für die Berechnung des steuerbaren Eigenkapitals massgebend. 

Bei unter-  oder überjährigem Geschäftsjahr

Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsabschluss werden für die Bestimmung des Steuersatzes nur die ordentlichen Gewinne auf 12 Monate umgerechnet. Die Kapitalsteuer wird auf der Basis eines ordentlichen Geschäftsjahrs von 12 Monaten festgelegt. Bei unter- oder überjährigen Geschäftsabschlüssen wird eine der Dauer des Geschäftsjahrs entsprechende anteilmässige Kapitalsteuer erhoben.



Allgemeines

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