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Zuständigkeit Gemeindeschätzungsbehörde Organisation/Besetzung Jede Einwohnergemeinde bestellt eine Gemeindeschätzungsbehörde (§ 165 StG). Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde. Zuständigkeiten Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festlegung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke. Dazu gehören das Zusammenstellen der Akten, die Begehung der zu schätzenden Grundstücke und das Festhalten/Beurteilen der ortsspezifischen Faktoren. Diese Arbeiten werden in der Regel durch eine Zweierdelegation vorgenommen. Dieser gehören je ein Mitglied des Kantons (Fachperson, z.B. Architekt/in, Immobilienschätzer/in) und der Gemeinde an. Die eigentliche Festlegung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte erfolgt durch das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung (§ 219 StG). |