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EasyTax FAQ1. Was ist neu in EasyTax 2011?2. Wie reiche ich die über EasyTax erstellte und ausgedruckte Steuererklärung ein? 3. Wer beantwortet Fragen zu EasyTax, welche nicht hier im FAQ beantwortet sind? 4. Wo kann ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden? 5. Welches sind die Systemvoraussetzungen für EasyTax 2011? 6. Wo können EasyTax-Programme heruntergeladen werden? 7. EasyTax lässt sich nach Installation ab CD-ROM nicht starten (z.B. flackernde Bilder). Wie ist vorzugehen? 8. Wenn ich ein EasyTax-Programm deinstalliere, gehen dann die bisher erfassten Daten verloren? 9. Wie und wo finde ich die EasyTax-Daten-Datei? 10. Wie können die Vorjahresdaten übernommen werden? 11. Wie kann ich die EasyTax-Daten 2010 beim Kauf eines neuen Computers übernehmen? 12. Wieso kann ein EasyTax-Update nicht ausgeführt werden? ("Fehlende" Internetverbindung) 13. Wo sehe ich, welche EasyTax-Version installiert ist? 14. Wieso kann die EasyTax-Datei weder gespeichert noch definitiv gedruckt werden? 15. Kann man im EasyTax die Schriftgrösse anpassen? 16. Das Bemerkungsfeld ist auf 255 Zeichen limitiert. Wie kann ich weitere Bemerkungen erfassen? 17. Wie ist vorzugehen, wenn der definitive Ausdruck nicht erstellt werden kann? 18. Weshalb kann ich keine Eingaben in die Liste machen? Der "Hinzufügen"-Button fehlt. 19. Ich kann keine zusätzlichen Zeilen in der Tabelle (z.B. freiwillige Zuwendungen) erfassen. Was muss ich tun? 20. Wie können Erbschaften mit EasyTax erfasst werden? 21. Kann die EasyTax-Datei mit einem Passwort geschützt werden? 22. Beim Internet Explorer 9 erscheint eine SmartScreen-Filter-Meldung. Wie ist vorzugehen? Antworten zu FAQ
Der Dialog für die Erfassung der Weiterbildungs-/Umschulungskosten wurde komplett überarbeitet. Neu werden Fahrtkosten und Verpflegungskosten welche im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, direkt bei der entsprechenden Weiterbildung erfasst. Familienbesteuerung Bund Neu wird bei der Bundessteuer eine Ermässigung von Fr. 250.-- pro Kind oder unterstützungspflichtige Person auf den Steuerbetrag gewährt. EasyTax macht diesen Abzug automatisch auf der Steuerberechnung. Bei den Familienverhältnissen und der Maske "Kinder" wurden diverse Checkboxen ergänzt, welche eine detaillierte Erfassung zur Familiensituation ermöglichen. Neu besteht die Möglichkeit ein Konkubinat oder ein gemeinsames Sorgerecht anzugeben. Neuer Abzug Bund Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien Max. Fr. 10'000.-- (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG)
ab 01.02.2012 bis 27.04.2012 Mo/Mi/Fr 08.00 - 11.45 Uhr Di/Do 13.30 - 17.00 Uhr E-Mail-Anfragen: easytax@ag.ch Bei technischen Problemen schicken Sie uns bitte einen Printscreen der Support-Informationen per E-Mail (Menupunkt "Hilfe“: "Support-Informationen...“ anwählen).
(E-Mail-Adressen der aargauischen Steuerämter: http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/behoerden/kontakte_gstae.php).
Mac- und Linux-Versionen (plus Windows-Version) http://www.hwis.ch/easytax_ag.html Gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Schritt: EasyTax 2011 deinstallieren. (Im Speicherort des EasyTax-Programms 2011 befindet sich die Datei "EasyTax 2011 AG Deinstallationsprogramm". Durch Ausführen dieser Datei wird EasyTax deinstalliert). 2. Schritt: EasyTax 2011 von folgener Homepage herunterladen: HWI Solutions AG. 3. Schritt: Programm starten und wie gewohnt die Daten erfassen.
Ab EasyTax2009 kann der Speicherort auch über die Menuleiste "Hilfe", "Speicherpfad" angezeigt werden. Anleitung:
Die Datendatei trägt standardmässig den Namen des Steuerpflichtigen die Jahreszahl 2010 sowie die Endung ".a10" (z.B. MusterHans 2010.a10). Die Datei wird im Ordner "Eigene Dateien" abgespeichert. Alternativ zum oben beschriebenen Verfahren können Sie die EasyTax 2010-Datendatei auch auf den neuen Computer speichern. Beim "Importieren einer EasyTax2010 Datei" wählen Sie sodann die Datei vom neuen Ort aus. Bitte beachten Sie, dass zur Ansicht der EasyTax 2010-Datendatei auf dem neuen Computer das entsprechende EasyTax-Programm (EasyTax 2010) installiert sein muss.
Im ersten Fall kann die Windows-Firewall (unter Systemsteuerung > Windows Firewall) für die Dauer des Updates ausgeschaltet werden, oder es kann die aktuellste Datei direkt vom Internet heruntergeladen werden. Im zweiten Fall wenden Sie sich bitte an den Systemadministrator Ihrer Firma.
Unter dem Menupunkt "Hilfe" ist der Punkt "Info..." auszuwählen. Zuoberst bei der Info wird die Version angezeigt.
> Schriftgrösse ausgewählt werden. Dort kann zwischen den Schriftgrössen "Normal", "Gross" und "Sehr Gross" gewählt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn die Bildschirm-Auflösung eine Vergrösserung nicht zulässt, funktioniert die Schriftgrössen-Anpassung nicht.
Voraussetzung für das Ausdrucken ist ein vorinstallierter PDF-Reader. Ein solcher kann gratis heruntergeladen werden, z.B. unter http://www.adobe.com/ch_de/.
Bitte klicken Sie in das Feld, welches direkt unter "Datum" liegt, erfassen das Datum und gehen mit der Tab-Taste ins nächste Feld zum Erfassen. Eine weitere Zeile erscheint, wenn eine Zeile fertig erfasst ist und die Enter- oder Tabulatortaste gewählt wird. Die Anzahl der zu erfassenden Zeilen ist beschränkt (z.B. bei freiwillige Zuwendungen auf 100 Zeilen). Bitte führen Sie die noch fehlenden Einträge auf einem separaten Blatt auf und zählen sie diese zusammen. Danach erfassen Sie als unterste Position "Zusammenfassung siehe Beiblatt" und den Gesamtbetrag. Das Beiblatt ist mit der Steuererklärung abzugeben.
Das Reinvermögen muss nur erfasst werden, wenn die Erbschaft am Stichtag (31.12.20XX) unverteilt ist. Wenn die Erbschaft eine Liegenschaft beinhaltet, muss die Erfassung zwingend als unverteilte Erbschaft erfolgen. Erst in einem zweiten Bearbeitungsschritt kann eine Verteilung durchgeführt werden. Wenn die Erbschaft am Stichtag (31.12.20XX) verteilt ist, empfiehlt es sich, die Vermögenswerte in der unverteilten Erbschaft bereits reduziert zu erfassen. Berechnungsbeispiel für Mietzinseinnahmen: Todestag: 27.05.20XX Teilungsdatum: 15.09.20XX Die Mietzinseinnahmen für das ganze Steuerjahr betragen Fr. 12'000.- Mietzinseinnahmen: 28.05.20XX (Todestag +1) bis Teilungsdatum 15.09.20XX = Fr. 4'000.- Mietzinseinnahmen: 16.09.20XX (Teildatum +1) bis 31.12.20XX = Fr. 3'000.-- Wenn Sie eine Erbschaft nur teilweise verteilen, erfassen Sie eine unverteilte Erbschaft, führen eine Verteilung durch und reduzieren die unverteilte Erbschaft um die betroffenen Vermögenswerte. Für folgende Geschäftsfälle werden in separaten Dokumenten Beispiele aufgezeigt: A - Erbschaft mit Liegenschaft per Stichtag 31.12.20XX unverteilt B - Erbschaft ohne Liegenschaft per Stichtag 31.12.20XX verteilt C - Erbschaft mit Liegenschaft per Stichtag 31.12.20XX verteilt
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